Ausschreibung

Worum geht es?
Die Ausschreibung will Kindern und Jugendlichen eine Bühne für ihre eigenen Ideen und Projekte geben. Sie will beispielhafter Kinder- und Jugendkulturarbeit Aufmerksamkeit verschaffen und so den Austausch von Projektideen und Know-how fördern. Preiswürdig sind Projekte aus allen künstlerischen Sparten, die den Blick dafür öffnen, was junge Menschen bewegt und begeistert, was ihr Leben und Umfeld ausmacht. Den Themen sind keine Grenzen gesetzt.
Welche Preise gibt es?

Projekte, im Zeitraum 2020 bis 2023 durchgeführt wurden, können sich in drei Preiskategorien bewerben.

1. Jugendkulturpreis NRW

Der Jugendkulturpreis zeichnet modellhafte einmalige oder kontinuierliche Kulturaktivitäten von und mit Jugendlichen aus, die in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurden.

2. Kinderkulturpreis NRW

Der Kinderkulturpreis zeichnet modellhafte einmalige oder kontinuierliche Kulturaktivitäten von und mit Kindern (mehrheitlich unter 13 Jahren) aus, die in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurden.

3. Young Europe Award

Der Young Europe Award zeichnet NRW-Projekte von und mit Kindern und Jugendlichen aus, die eine europäische Dimension nachweisen können. Zusätzlich zu den allgemeinen Kriterien des Jugendkulturpreises haben diese Projekte einen ausdrücklichen Bezug zu Europa – entweder durch inhaltliche Schwerpunkte oder durch die Zusammenarbeit mit europäischen Kooperationspartner:innen.

Die Preisgelder sollen nach Möglichkeit in neue Projektvorhaben investiert werden.

Wer entscheidet über die Preisvergabe?

Über die Preisverleihung entscheidet eine aus Fachvertreter:innen und Jugendlichen paritätisch zusammengesetzte, unabhängige Jury.

Die Jury orientiert sich u. a. an folgenden Kriterien:

  • Kinder oder Jugendliche waren maßgeblich an der Idee und Ausgestaltung des Projekts beteiligt oder waren selbst die Macher:innen.
  • Kulturelle Kompetenzen von Kindern oder Jugendlichen wurden gefördert.
  • Ihre Fähigkeit zur Selbstorganisation und Selbstbestimmung wurde gestärkt.
  • Lebenssituation, Orte, Alltag und kulturelle Praxis der Kinder und Jugendlichen waren Ausgangspunkt der Projekte.
  • Kinder oder Jugendliche haben durch das Projekt erfahren, dass Alltag von ihnen gestaltet bzw. Wirklichkeit verändert werden kann.
  • Das Projekt hat Schwellenängste abgebaut, Kindern und Jugendlichen Zugänge zu weiteren kulturellen Einrichtungen und Angeboten eröffnet.
  • Das Projekt hat durch Kooperation zur Vernetzung von Angeboten beigetragen.
  • Das Projekt überzeugt neben der aktiven Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durch seine künstlerisch-ästhetische Qualität.
Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungsverfahren:

  • Bis zum 15. Februar 2023 können die Wettbewerbsteilnehmer:innen ihre Bewerbung per Online-Formular einreichen
  • Zusätzlich zur Online-Bewerbung sollten ebenfalls bis zum 15. Februar 2023 aussagekräftige Dokumentationsmaterialien für die Jury zur Vorauswahl eingereicht werden (z. B. Bilder, DVDs, CDs, Videos, Objekte, Dokumentationen in Wort, Bild oder Ton, Presseartikel o. ä.)

Mit ihrer Bewerbung erklären die Teilnehmer:innen verbindlich, dass keine Fremdrechte (z. B. von Buch-, Musikverlagen o. ä., aber auch von Privatpersonen) an den eingereichten Projekten bestehen.

Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2023.

Wer kann sich bewerben?

Kinder, Jugendliche und alle im Bereich der Kinder- und Jugendkulturarbeit aktiven Einzelpersonen, Initiativen, Gruppen, freie und öffentliche Träger sind zur Teilnahme aufgerufen. Schulprojekte werden berücksichtigt, wenn sie außerhalb des Unterrichts durchgeführt wurden.